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Achtung: Wir wechseln unsere Versicherung. Neue Versicherung ab dem 1.1.2010


Der Kollektivvertrag für die Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung für Vereinsfahrten von Blauring & Jungwacht Kanton Luzern mit der AXA Winterthur Versicherung läuft per 31.12.2009 aus. Der Vorstand hat deshalb beschlossen, für einen neuen Vertrag ab 01.01.2010 verschiedene Offerten zu prüfen. Die Bundesleitung hat mit Generali Versicherungen seit längerer Zeit einen Kollektivvertrag. Diesem sind auch diverse Kantonalverbände angeschlossen. Generali kann dank vieler Mitglieder aus Jungwacht Blauring gute Leistungen zu fairen Konditionen anbieten. Der Vorstand von Blauring & Jungwacht Kanton Luzern hat aufgrund der Offerte und der posi-tiven Erfahrungen mit Generali Versicherungen beschlossen, dem Kollektivvertrag der Bundeslei-tung beizutreten.


Generell werden die Versicherungsprämien ab 01.01.2010 leicht ansteigen. Für einige Scharen bedeutet der Wechsel zu Generali Versicherungen ebenfalls einen leichten Prämienanstieg, viele von euch können aber finanziell vom neuen Kollektivvertrag profitieren. Insgesamt zahlen die Scharen des Kantons Luzern weniger Prämien als bisher. Wie die Prämie für eure Schar in etwa aussehen wird, könnt ihr dem beigefügten Merkblatt entnehmen. Ihr habt auch bei Generali Versi-cherungen wieder die Möglichkeit neben der Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung für Vereinsfahrten abzuschliessen.

Wir empfehlen euch, ab 01.01.2010 dem Kollektivvertrag zwischen Generali Versicherungen und der Bundesleitung beizutreten. Damit ihr einen nahtlosen Versicherungsschutz erreicht, ist es nötig, dass ihr die Anmeldung für die Haftpflichtversicherung und evtl. Vollkaskoversicherung für Vereinsfahrten bis 20. Dezember 2009 an die Bundesleitung sendet. Bitte teilt uns auch mit, wenn ihr bereits eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen habt, oder ab 01.01.2010 einen neuen Vertrag mit einer anderen Versicherung abschliesst.


Weitere Informationen zu den Bedingungen und Leistungen der neuen Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung für Vereinsfahrten findet ihr auf dem Merkblatt. Sollten trotzdem Fragen auftauchen, könnt ihr euch gerne an uns wenden.




Infobrief der Bundesleitung Jungwacht Blauring Schweiz



Merkblatt zur Versicherung



Anmeldung Versicherung


Diese muss bis am 20.12.09 bei der Bulei sein!


Vereins-Haftpflichtversicherung der Generali Versicherung Chur


Ansprechsperson Bundesleitung Jungwacht Blauring Schweiz:
Luzia Wicki, Buchhaltung und Sekretariat: luzia.wicki (a) jubla.ch

Haftpflichtrisiken von Blauring & Jungwacht
Jederzeit besteht die Möglichkeit, dass Drittperson wegen erlittenen Personen- oder Sachschäden von euch Schadenersatz fordern. Nach dem allgemeinen Grundsatz wird haftpflichtig, wer anderen widerrechtlich Schaden zugefügt (Art.41 OR).

Versicherungsumfang
An eurer Stelle übernehmen die "Generali Versicherung, Chur" die Entschädigung bei Personen- und Sachschäden Dritter, für welche ihr aufgrund einer gesetzlichen Haftungsbestimmung haftet (sofern bei uns versichert).

In dieser Versicherung sind Schäden (z.B. durch Feuer, Sturm, Hochwasser etc.) an eueren eigenen Sachen (z.B. Material und Zelte eurer Schar) nicht versichert.

Wer ist Versichert?
Versichert sind alle Scharen, die bis am 20. Dezember 2009 das Meldeformular der Bundesleitung schicken! Ab dem Jahr 2010 muss auf der Bestandesmeldung das entsprechende Feld angekreuzt werden. Falls Unsicherheit besteht, ob deine Schar bei uns versichert ist - bei der Bundesleitung nachfragen!!

Was ist versichert?
Die Versicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht der Scharen
- aus der Tätigkeit im Rahmen der Statuten der Scharen (Scharen - sind in den Statuten der Regionen erwähnt).
- aus Organisation und Durchführung von Anlässen (Wichtig: Falls ein Merkmal der folgenden auf das Fest zutrifft, muss es zusätzlich versichert werden: mehr als 500 Besucher, das Fest wird im Auftrag eines dritten durchgeführt, Festhütten/wirtschaften mit mehr als 500 Plätzen, der Betriebe eines Fahrzeugparks mit gebührenpflichtigen Parkplätzen, Benutzung einer Tribüne, Betrieb von Gaststätten und CLubhütten mit ganz oder teilweise gewerblichen Charakter.
- an unfallmässig verursachten Schäden an den von ech gemietetn Räumen und den dazugehörenden unbeweglichen Sachen (z.B. Scheiben). Schäden die absichtlich verursacht wurden, können keiner Versicherung versichert werden! In so einem Fall müsst ihr auf den Verursacher zurückgreifen!
- für anvertraute Sachen (z.B. J+S-Material oder augeliehenes Zeltmaterial von anderen Scharen)
- bei Spielünfällen. Verursacht ein Mitlgied beim Spielen unabsichtlich einen Personn- oder Sachschaden, verzichtet die "Generali Versicherung" darauf, die Ansprüche des Geschädigten wegen dessen Beteiligung zu kürzen oder abzulehnen.

Was ist nicht versichert?
Ausgeschlossen aus der Versicherung sind Wald, Flur- und Kulutraschäden, Ansprüche aus Schäden an Personen, die aktiv an einem offiziellen Turniere teilnimmt.
Falls ihr ein Sportrunier organisiert und ein Spieler verunfallt, ist ein allfälliger Regress auf euch nicht versichert. Bitte bei der Anmeldung immer den Vermerck angeben: "Versicherung ist Sache der Teilnehmenden!"

Selbstbehalt
Der Selbstbehalt bei Sachschäden liegt bei Fr. 200.-.
Der Selbstbehalt bei Mieter- und Obhutsschäden liegt bei Fr. 500.-

 

Zusatzversicherung "Vollkaskoversicherung für Vereinsfahrten" (Freiwillig für jede Schar einzeln!)

Jede Schar hat die Möglichkeit, die Vollkaskoversicherung für Vereinsfahrten mitzuversichern. Die Jahresprämie beträgt CHF 115.– pro Schar.

Der Versicherungsschutz für Schäden im Zusammenhang der Vollkaskoversicherung für Vereinsfahrten gilt nur, sofern eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde und die vorerwähnte Zuschlagsprämie entrichtet worden ist.

Was ist versichert?
- Versichert sind private Fahrzeuge von Mitgliedern oder Angestellten von Jungwacht Blauring sowie ausgeliehene Fahrzeuge, welche im Auftrag von Jungwacht Blauring für Vereinsfahrten verwendet werden.
- Verischert sind alle privaten Personenwagen, Motorräder, Lieferwagen, Traktoren (inkl. Anhänger).

Was ist nicht versichert?
- Ansprüche aus Schäden, verursacht im Zusammenhang mit Fahrten, die gesetzlich, behördlich oder vom Halter nicht erlaubt sind.

Ansprüche aus Schäden am benutzten Motorfahrzeug
Die Versicherung erstreckt sich bis zum Betrag von CHF 50'000.— pro Schadenereignis auf unfallmässig verursacht Kollisionsschäden an benutzten Motorfahrzeugen und es gemäss versicherten Eigenschaften und versicherten Personen benutzt wurde.

Die Gesellschaft übernimmt nur die Reparaturkosten bis zur Höhe des Zeitwertes des Fahrzeuges sowie allfällige Kosten für das Bergen und Abschleppen bis zur nächstgelegenen, für die in Betracht kommenden Arbeiten geeignete Werkstätte.

Wurde der Schaden durch die Vollkaskoversicherung vergütet, bezahlt die Gesellschaft den darin vorgesehen Selbstbehalt. Ansprüche aus Schäden, die nicht durch die Kaskoversicherung gedeckt sind, sowie die allfällig durch den Schaden verursachte Mehrprämie für die Kaskoversicherung des verwendeten Motorfahrzeuges.

Wichtig
Wird auf eine polizeiliche Tatbestandsaufnahme verzichtet oder wurde das Fahrzeug vor Anmeldung des Schadens repariert, reduziert sich die Maximalentschädigung auf CHF 2'000.— pro Ereignis.

Selbstbehalt
Bei Schäden an benutzten Motorfahrzeugen hat der Versicherte pro Schadenereignis CHF 500.— selbst zu tragen.