Kantonskonferenz
Die Kantonskonferenz ist das oberste Organ von Jungwacht Blauring Kanton Luzern. Sie setzt sich aus den Delegierten der Scharen zusammen. Jede Schar ist berechtigt, zwei Delegierte für die Kantonskonferenz zu ernennen.
Jedes Jahr ist mindestens eine ordentliche Kantonskonferenz abzuhalten. In der Regel wird eine Kantonskonferenz im Frühling und eine im Herbst durchgeführt.
Den ordentlichen Kantonskonferenzen stehen nebst den gemäss Gesetz und den Statuten eingeräumten Zuständigkeiten folgende Kompetenzen zu:
- Beschlussfassung über alle Angelegenheiten, welche der Vorstand der Kantonskonferenz zur Entscheidung unterbreitet
- Beschlussfassung über die Grundsätze der Vereinspolitik
- Abnehmen der Jahresberichte der Organe
- Genehmigung der Jahresrechnung (Erfolgsrechnung und Bilanz) und Genehmigung des Budgets
- Entlastung der Organe
- Festsetzung der jährlichen Mitgliederbeiträge und der Zahlungsmodalitäten
- Wahl der übrigen Organe, sofern diese Kompetenz nicht einem anderen Organ ausdrücklich eingeräumt ist
- Aufnahme neuer Mitglieder und Genehmigung der Statuten neuer Mitglieder
- Ausschliessung von Scharen
- Beschlussfassung betreffend Ein- und Austritten in bzw. aus Organisationen
Daten:
KK 1/23: 6. Mai 2023
KK 2/23: 21. Oktober 2023
KK 1/24: 4. Mai 2024
KK 2/24: 19. Oktober 2024